ÇEVİK.ÇİFTÇİ RECHTSANWÄLTE AVUKATLAR
Erbrecht in der Türkei
Wenn der Nachlass Grenzen überschreitet, braucht es Erfahrung in beiden Rechtssystemen
Ein Erbfall mit Bezug zur Türkei kann schnell komplex werden – insbesondere dann, wenn Erben in Deutschland leben, während sich Immobilien, Grundstücke oder andere Vermögenswerte in der Türkei befinden. ÇEVİK.ÇİFTÇİ RECHTSANWÄLTE AVUKATLAR unterstützt Sie von Hamburg aus bei erbrechtlichen Angelegenheiten mit deutsch-türkischem Bezug und begleitet Sie durch die erforderlichen Schritte der Nachlassabwicklung.
Unsere Kanzlei verbindet die Beratung in Deutschland mit anwaltlicher Tätigkeit in der Türkei. Durch unsere Standorte in Hamburg, Izmir und Denizli sowie die anwaltliche Zulassung in der Türkei können wir Ihre Interessen grenzüberschreitend betreuen. Die Beratung ist dabei sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache möglich.
Ihr Erbfall in der Türkei verdient klare Verhältnisse
Lassen Sie sich frühzeitig zu Ihrem deutsch-türkischen Erbfall beraten.

Vom Erbschein bis zur Erbübertragung – wir begleiten den gesamten Weg
Bei einem Erbfall in der Türkei geht es häufig nicht nur darum, die Erben festzustellen. Der Nachlass muss ermittelt, Ansprüche müssen geklärt und vorhandenes Vermögen anschließend auf die Berechtigten übertragen werden. Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten unter anderem beim Erbschein in der Türkei, bei Erbauseinandersetzungen, der Nachlassermittlung und der Erbübertragung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf deutsch-türkischen und grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten. Gerade bei Immobilien und sonstigem Vermögen in beiden Ländern ist es wichtig, die Zusammenhänge der beteiligten Rechtsordnungen von Anfang an im Blick zu behalten. Mit ÇEVİK.ÇİFTÇİ haben Sie hierfür einen Ansprechpartner, der Ihren Fall länderübergreifend betreuen und die notwendigen Schritte mit Ihnen koordinieren kann.